Ablauf und Kosten

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Gesetzliche Krankenkassen

Ich verfüge über eine Kassenzulassung, daher ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen bei mir generell möglich.

 

Seit 2017 gilt, dass bei gesetzlich Versicherten vor dem Beginn einer Psychotherapie immer mindestens eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde stattgefunden haben muss. In meiner Praxis biete ich solche Sprechstunden an. Dabei klären wir in ein bis drei Gesprächen, ob bei Ihnen eine behandlungsbedürftige Symptomatik vorliegt und welche Maßnahmen aus psychotherapeutischer Sicht zu empfehlen sind. Eine ärztliche Überweisung ist dafür nicht erforderlich.

 

Im Anschluss daran finden bei Vorliegen einer Therapie-Indikation probatorische Sitzungen statt, die zum gegenseitigen Kennenlernen, zur weiteren Exploration und zur Informationsvermittlung dienen. Im Laufe dieser probatorischen Sitzungen wird bei entsprechender Passung ein Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie gestellt.

 

Eine Kurzzeittherapie mit verhaltenstherapeutischer Ausrichtung umfasst zunächst 12 Sitzungen (KZT1) und in einem zweiten Schritt weitere 12 Sitzungen (KZT2).

 

Eine Langzeittherapie (LZT) dauert bis zu 60 Sitzungen. Eine Kurzzeittherapie kann bei Bedarf in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Verlängerungen über das Kontingent von 60 Sitzungen hinaus sind in begründeten Einzelfällen möglich.

 

In Einzelfällen kann im Anschluss an die psychotherapeutischen Sprechstunden auch eine Akut-Therapie mit bis zu 12 Sitzungen durchgeführt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre der Bundes-Psychotherapeutenkammer.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung und / oder der Beihilfe versichert sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich vorab bei Ihrem Versicherungsträger über die genauen Regelungen bezüglich der Kosten für eine Psychotherapie informieren.

 

Zu Beginn finden in der Regel mehrere probatorische Sitzungen statt, die dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Klären Ihres psychotherapeutischen Bedarfs dienen. Im Anschluss wird bei entsprechender Indikation ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie gestellt.

 

Selbstzahler

Sie können die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen. Mein Honorar orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).